Information zum Hinweisgebersystem

Verantwortlicher:

Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH

Walther-Rathenau-Str. 7

06618 Naumburg

Thomas Veit - Geschäftsführer

Seit dem 17.12.2023 trat auch für unser Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft.

 

Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeldeiner beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen(hinweisgebende Person).

Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Dieses Gesetz gilt für die Meldung und die Offenlegungen von Informationen über Verstöße gegen Gesetze, Vorgaben und Regelungen, den Verhaltenskodex etc.

 

Um ein ethisch einwandfreies und gesetzeskonformes Verhalten unseres Unternehmens sicherzustellen, haben wir eine interne Meldestelle etabliert.

 

Wir haben uns entschieden, unsere interne Meldestelle auszulagern und der Firma DACURA UG, 06618 Naumburg, Overwegstr. 1 A, zu übertragen. Ihre Ansprechpartner sind Sandy Krallert und Steffi Reichenbach.

 

Die interne Meldestelle ist einerseits über das Hinweisgebersystem über den bereits von uns genutzten audatis Manager eingerichtet und kann über folgenden Link bzw. QR-Code genutzt werden:

https://dsgvo2.ds-manager.net/aswgmbh/hinweis_meldung.html?key=Y0xvVV5NvHCuiNdQ

Andererseits besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit der internen Meldestelle unter 03445 / 23 33 22 (DACURA UG).

Wichtige Hinweise zur Nutzung unseres Hinweisgebersystems im audatis Manager:

  • Alle Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden etc.) sind berechtigt, Meldungen (Hinweise) abzugeben.
  • Nur der Hinweisbearbeiter erhält im ersten Schritt Kenntnis von Ihrem Hinweis und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeitende haben keinen Zugang zu Ihrem Hinweis. Alle Informationen aus Ihrem Hinweis werden streng vertraulich behandelt.
  • Wenn Sie einen Hinweis geben, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises in Ihrem Login-Bereich einsehen. Über diesen Login-Bereich haben die Hinweisbearbeiter auch die Möglichkeit, Sie bei Rückfragen vertraulich zu kontaktieren. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendigen Login-Daten erhalten Sie nach der Einreichung des Hinweises. Diese Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) werden automatisch generiert. Bitte merken Sie sich diese Zugangsdaten!
  • Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze, Vorgaben und Regelungen, den Verhaltenskodex etc.. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Produkten oder zur Produktgarantie wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
  • Bitte geben Sie nur Hinweise, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Wissentlich wahrheitswidrige Behauptungen oder unwahre Tatsachen sind zu unterlassen, da sich der Hinweisgeber hierdurch unter Umständen strafbar machen kann. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihren Hinweis als Vermutung oder Äußerung eines Dritten.
  • Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Login-Bereich. Danach erhalten Sie maximal drei Monate nach Eingang Ihres Hinweises eine Rückmeldung des Hinweisbearbeiters über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für die Folgemaßnahmen (z. B. interne Untersuchungen oder Ermittlungen). Über Ihre angegebene E-Mail-Adresse werden Sie über jeden aktuellen Bearbeitungsstand in Ihrem Login-Bereich informiert.

Aus Datenschutzgründen empfehlen wir ausdrücklich die Angabe einer privaten Mailadresse.

Wichtige Hinweise bei Nutzung der telefonischen Kontaktaufnahme:

Bei einer telefonischen Meldung und auf Ersuchen der hinweisgebenden Person wird die in der internen Meldestelle zuständige Person innerhalb einer angemessenen Zeit eine persönliche Zusammenkunft ermöglichen. Mit Einwilligung der hinweisgebenden Person kann die Zusammenkunft auch als Videoübertragung erfolgen.